Konditionen / Vermittlungsgebühr
Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen der UPD und die durch die Personalvermittlungsagentur für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidat*innen verpflichtet sich die UPD zur Bezahlung einer Vermittlungsgebühr. Die zu bezahlende Vermittlungsgebühr basiert auf dem mit den Kandidat*innen vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt. Es wird wie folgt berechnet:
Bruttojahresgehalt |
Erfolgshonorar |
bis CHF |
80’000.– |
10% |
bis CHF |
100’000.– |
12% |
bis CHF |
150’000.– |
17% |
bis CHF |
200’000.– |
20% |
über CHF |
200’000.– |
22% |
Beim fixen Bruttojahresgehalt gelten folgende Leistungen nicht als Bestandteil und werden nicht in der Berechnungsgrundlage berücksichtigt: einmalige Zahlungen im Zusammenhang mit dem Stellenwechsel wie Eintrittsboni, Transferzahlungen, Zahlungen an Pensionskassen, Umzugsentschädigungen, variable Salärkomponenten (Boni, Gratifikationen etc.), Spesenvergütungen und Essensentschädigungen.
Die Rechnung für die Vermittlungsgebühr wird von der Personalvermittlungsagentur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Kandidat*innen und der UPD mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Die Vermittlungsgebühr versteht sich exkl. Mehrwertsteuer.